Hallo Mohamed,

da ich selber bei einer gesetzlichen Krankenkasse arbeite, kann ich Dir folgendes sagen:

Das deutsche Krankenversicherungsrecht gilt nur auf deutschen Boden und für die Personen, die in Deutschland leben, Sobald sich der Hauptwohnsitz oder der Hauptsitz des Arbeitgebers im Ausland befinden, greift das deutsche Krankenversicherungsnetz NICHT. Eine Versicherung Deiner Eltern ist also nicht möglich, da sie in Tunesien leben.

Desweiteren endet auch die Leistungspflicht der Krankenversicherung, wenn sich ein in Deutschland Versicherter im Ausland behandeln läßt. Einzige Ausnahme sind die Länder, welche mit Deutschland ein Abkommen über die Krankenbehandlung und die Erstattung dieser Kosten geschlossen haben (für Tunesien gilt dieses Abkommen übrigens).

In der gesetzlichen Krankenversicherung können deine Eltern jedoch auch dann nicht versichert werden, wenn Sie in Deutschland wohnen. Die Familienversicherung schließt nur die Mitversicherung der Kinder und des nicht-erwerbstätigen Ehegatten ein. Eine Versicherung der Eltern ist nicht möglich. Weiter ist eine eigenständige Versicherung nicht möglich, das in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Vorversicherungszeiten verlangt werden.

Für den privaten Versicherungsbereich kann ich dir leider auch keine Auskunft geben, aber ich denke, auch hier ist Deutschland als Hauptwohnsitz Bedingung.

Ich hoffe, es war etwas verständlich.

Wiso schreibe ich das hier eigentlich, ich habe doch heute frei (Reformationstag) und wollte überhaupt nicht an die Arbeit denken. [weinen1]