Mohamed, wenn das ginge wären schon viele "Ausländer" hier in Deutschland versichert.
Wenn sie den Wohnsitz in Deutschland haben, dann können sie sich versichern, aber so geht es nicht.
Du kannst nur bei einer Privaten Krankenkasse nachfragen, wobei ihr das dann alles zahlt und das ist recht teuer.
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__219a.htmlSGB 5 § 219a Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland
(1) Die Spitzenverbände der Krankenkassen bilden die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (Verbindungsstelle). Die Verbindungsstelle nimmt die ihr durch über- und zwischenstaatliches sowie durch innerstaatliches Recht übertragenen Aufgaben wahr. Sie nimmt insoweit auch Aufgaben wahr, die nach über- und zwischenstaatlichem sowie nach innerstaatlichem Recht bis zum 1. Januar 2000 dem AOK-Bundesverband in seiner Eigenschaft als Verbindungsstelle übertragen waren. Insbesondere gehören hierzu:
1. Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen,2. Kostenabrechnungen mit in- und ausländischen Stellen,3. Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts,4. Koordinierung der Verwaltungshilfe in grenzüberschreitenden Fällen sowie5. Information, Beratung und Aufklärung.(2) Die Verbindungsstelle ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(3) Organe der Verbindungsstelle sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
(4) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Verbindungsstelle. Er vertritt die Verbindungsstelle gerichtlich und außergerichtlich. § 31 Abs. 3 des Vierten Buches gilt entsprechend. Das Nähere bestimmt die Satzung.
(5) Die §§ 34, 37 und 38 des Vierten Buches sowie § 194 Abs. 1 Nr. 10 gelten entsprechend.
Fußnote
§ 219a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 64 G v. 22.12.1999 I 2626 mWv 1.1.2000
http://www.diekena.de/KV_Aus_info.htmVersicherungsschutz einer Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Wir versichern ...
- ausländische Staatsbürger,
-deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben,
für vorübergehende Aufendhalte in allen EU-Ländern (längstens 5 Jahre; Verlängerungen sind nach Zustimmung des Versicherers möglich).
Wir ersparen Ihnen Ärger und Kosten ...
... mit der Reise-Krankenversicherung. Gewährleistet wird Ihnen die medizinisch notwendige Behandlungen als Privatpatient - bei Erstattung der Kosten (abzüglich € 25,- Selbstbeteiligung je Versicherungsfall). Auch die oft sehr hohen Kosten für Überführung im Todesfall in die Heimat werden erstattet.
Einfacher geht es nicht - und es kostet nicht viel.
Der Beitrag wird entweder pauschal oder nur für die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes berechnet.
Was erstattet wird ...
... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall
ambulante Heilbehandlung beim Arzt
stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
Transport zum Krankenhaus und zurück
schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (abzüglich 50,- € Selbstbeteiligung). 100% des Rechnungsbetrages max. € 300,- bei Aufenthalt bis 180 Tagen, max. € 600,- bei längeren Aufenthalten pro Jahr des Aufenthaltes.
die Überführung bei Tod der versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu € 10.000,-
Sie können das Pauschal-Paket oder auch die Reisekrankenversicherung -solo- abschließen
Zu dem Pauschal-Paket gehört:
Reise-Krankenversicherung (siehe oben)
Reise-Unfallversicherung € 5.000,- bei Tod, bis zu € 25.000,- Invalidität, ab 90% Invalidität Verdoppelung der Leistung
Reise-Haftpflichtversicherung Versicherungssumme € 1.500.000,- pauschal für Personen/Sachschäden
Wir bieten auch Gruppenverträge an. Ab 3 Personen !! Sowie auch Krankenversicherungen für "Ernte Helfer" und "Saison Arbeiter" Einfach per Email anfragen
Versicherungsschutz ausländische Gästegruppen in Deutschland
Wer ist versichert?
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend - bis max. 12 Monate - in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Land - nicht im Land des ständigen Wohnsitzes- aufhalten,
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Land - nicht im Land des ständigen Wohnsitzes- aufhalten,
für vorübergehende Aufendhalte in allen EU-Ländern (längstens 3 Jahre; Verlängerungen sind nach Zustimmung des Versicherers möglich).
Was erstattet wird ...
... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall
ambulante Heilbehandlung beim Arzt
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel
stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
Transport zum Krankenhaus und zurück
schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllungen mit 75% des Rechnungsbetrages
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
die Überführung bei Tod der versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu EUR 10.000,-
Wichtiger Hinweis: Wenn eine Erkrankung während des Aufenthalts über das Ende des Versicherungszeitraums hinaus Behandlungen erfordert, besteht weitere Leistungspflicht bis zu 31 Tagen, sofern wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit die Rückreise nicht möglich ist.
Sie können das Pauschal-Paket oder auch die Reisekrankenversicherung -solo- abschließen
Zu dem Pauschal-Paket gehört:
Reise-Krankenversicherung (siehe oben)
Reise-Unfallversicherung EUR 5.000,- bei Tod, bis zu EUR 25.000,- im Invaliditätsfall
Reise-Haftpflichtversicherung Versicherungssumme EUR 1.500.000,- pauschal für Personen/Sachschäden
Unter diesem Link kannst du dir viele weitere Infos raus suchen:
http://www.krankenversicherungen-pkv.de/krankenversicherungen/krankenversicherungen.htmlDas Problem bei euch ist, das deine Eltern in Tunesien leben und dort den Hauptwohnsitz haben, man kann nur bei Versicherungen nachfragen, was ich aber bei einer gesetzlichen nicht machen würde, da sie so teuer sind, was man nicht zahlen kann.
Claudia