Hallo Saladin,

die Arbeitserlaubnis ist unbefristet, die Aufenthaltserlaubnis gilt vorerst für 3 Jahre, anschließend wird es eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Die Aufenthaltserlaubnis wird als "Aufenthaltstitel" in den Pass eingetragen, bzw. eingeklebt. Es gibt ein Hauptblatt mit dem Namen. der Aufenthaltsdauer, dem Ausstellungsdatum und der entsprechenden Ausländerbehörde. Daneben gibt es ein Zusatzblatt, das auf die Arbeitserlaubnis verweist

Gruß Andrea