Hallo,
vielleicht entscheidet das auch jede Ausländerbehöde unterschiedlich (Ermessensspielraum?)
Mein MAnn bekam direkt eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz "Arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit nur gemäß gültiger Arbeitserlaubnis gestattet".
Sobald wir diese Aufenthaktserlaubnis hatten, bekamen wir vom Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis mit den Vermerken: "unbefristet und unbeschränkt". Auch nach nochmaliger Nachfrage bekamen wir die Antwort, dass er JEDE (!) Tätigkeit ausführen kann, auch eine selbständige Tätigkeit.
Gruß Andrea