Fragen und Antworten zur Einbürgerung
Mainz/Hamburg. Die Landesbeauftragte für Ausländerfragen des Landes Rheinland-Pfalz hat im Juli 2000 eine Broschüre "Fragen & Antworten zur Einbürgerung" herausgegeben. Es handelt sich um eine, um rheinland-pfälzische Merkmale ergänzte Version der Broschüre der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung. Auch die Stadt Hannover hat mit einer Broschüre "Sollen wir unser Kind einbürgern lassen?" die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung von Kindern kurz und bündig in neun Sprachen (deutsch, arabisch, englisch, französisch, persisch, polnisch, russisch, serbisch-kroatisch-bosnisch, spanisch und türkisch) zusammengestellt. (esf)
Bezug:
Landesbauftragte für Ausländerfragen, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34-38, 55116 Mainz, Tel.: 06131/16-2467, Fax: -2468
LHS Hannover, Ordnungsamt - Stelle für Staatsangehörigkeit und Namensrecht, Böcklingplatz 5, 30177 Hannover, Tel.: (0511) 168-48039, Fax: -48031