Hmm laso, das Trennungsjahr gilt ab dann, wann ihr euch einig seid beim anwalt zu sagen wann ihr euch getrennt habt.
Ansonsten ab einreichung der Scheidung.
Was die Kosten angeht, kommt es darauf an wieviel du verdienst.
Bei Prozesskostenbeihilfe zahlst du nur das erste Beratungsgespräch deines anwaltes. Wenn du Hartz 4 bekommst, dann zahlst du nichts.
Also Kosten wie gesagt sind abhängig von deinem Verdienst.
Das kann dir aber alles am besten dein Anwalt sagen.
solltest du alles voll zahlen müssen, kostet das schon einiges.
Das ein Anwalt beide Parteien nimmt kommt eigentlich selten vor.