Eine Antwort vom Bundesverwaltungsamt:
Deutsche, die im Ausland leben können unter bestimmten vom Gesetzgeber genau definierten Voraussetzungen vor Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Beibehaltungsgenehmigungen nur auf zwei Jahre befristet ausgestellt werden. Daher empfehle ich, ggf. erst die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Tunesien erfüllen.
Selbstverständlich stehe ich auch telefonisch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
i.A. Doris Charon
Bundesverwaltungsamt
Telefon 0221 758 4273