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In Tunesien noch ledig... #142949
09/07/2006 20:37
09/07/2006 20:37
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Wenn eine Ehe in Tunesien gar nicht registriert wurde und dort auf allen Papieren "ledig" steht... Wie verhält man sich jetzt bei einer Scheidung und Wiederheirat in Tunesien? Muss man sich dort trotzdem zusätzlich scheiden lassen? Wie verhält man sich jetzt am besten?

Re: In Tunesien noch ledig... #142950
09/07/2006 21:10
09/07/2006 21:10

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Hallo Manuela,

wenn die Ehe in Tunesien gar nicht registriert war, dann ist das so, als ob diese Ehe nie bestanden hätte. Also muss man sich auch nicht erneut scheiden lassen.
Ich nehme mal an, dein Freund hatte in der Schweiz geheiratet?
Meines Erachtens sollte es bei einer neuen Hochzeit in Tunis keine Probleme geben. Und falls ihr euch nicht sicher seid: Lasst euch doch eine Hochzeitsurkunde von ihm in Tunesien besorgen, dort steht es ganz sicher drauf!

Liebe Grüße

Re: In Tunesien noch ledig... #142951
09/07/2006 21:50
09/07/2006 21:50
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Was meinst du mit Hochzeitsurkunde? Die Frage ist noch, was passiert, wenn man bei der deutschen Botschaft das Visum für Familienzusammenführung beantragt. Die sehen doch dann im Pass den Stempel für das Heiratsvisum in der Schweiz. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit das interessant ist. Eine gültige Scheidungsurkunde aus der Schweiz gibt es ja. Oder reicht bei der Botschaft für das Visum die Heiratsurkunde?

Re: In Tunesien noch ledig... #142952
10/07/2006 23:18
10/07/2006 23:18

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Mmh ich wär da vorsichtig. Schliesslich muss man bei jedem Standesbeamten den Familienstand angeben. Und geschieden ist nun mal nicht ledig. Ich würde nicht durch eine sinnlose Lüge alles aufs Spiel setzen. Er hat doch alles Papiere und kann alles eintragen lassen, das dauert auch nicht so lang...........
Gruss Micky

Re: In Tunesien noch ledig... #142953
10/07/2006 12:01
10/07/2006 12:01
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@ Micky: wahrscheinlich hast du Recht. Mir ist auch nicht ganz wohl dabei. Hinterher gibt es nur Ärger. Níchts desto trotz muss in Tunesien noch die Scheidung durchgezogen werden. Das nervt halt etwas, aber ist wohl nicht zu ändern...

Re: In Tunesien noch ledig... #142954
10/07/2006 12:04
10/07/2006 12:04

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Zitat:
muss in Tunesien noch die Scheidung durchgezogen werden. Das nervt halt etwas,
Soweit ich gelesen hab, bist du doch auch noch nicht geschieden. Früher könnt ihr eh net heiraten. Also was solls die Zeit läuft doch für Euch.

Re: In Tunesien noch ledig... #142955
10/07/2006 12:10
10/07/2006 12:10

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Hallo Manuela,
die Eintragung der Scheidung in TN geht recht schnell wenn Ihr ein rechtskräftiges Scheidungsurteil habt. Zum Anwalt und zack zack. [Wink]

Re: In Tunesien noch ledig... #142956
10/07/2006 12:28
10/07/2006 12:28

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Hallo Manuela,

sorry, ich meinte natürlich eine GEBURTSurkunde von ihm. Darauf ist immer auch der Familienstand vermerkt.
Selbst wenn er verheiratet gewesen ist, die Ehe aber nciht gemeldet hatte, gilt er in Tunesien als nciht verheiratet. Bei einer Heirat dort gibt es
also normalerweise keine Probleme. Wie es dann aber mit der FZF aussieht, ob die Botschaft da irgendwelche Probleme macht, das weiß ich nciht.

Liebe Grüße

Re: In Tunesien noch ledig... #142957
10/07/2006 12:33
10/07/2006 12:33

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Hallo Diba,
und da die dt.Behörden das wissen, fragen sie. Und dann??

Re: In Tunesien noch ledig... #142958
10/07/2006 12:37
10/07/2006 12:37
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hallo manuela,
auf der geburtsurkunde musst du auf den randvermerk achten, dass bescheinigt die ledigkeit oder auch nicht. weiter infos auf olg-stuttgart.de. schau es dir doch mal an.
gruss

Re: In Tunesien noch ledig... #142959
10/07/2006 12:38
10/07/2006 12:38

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Hallo Micky,

ja, die deutschen Behörden werden sicher fragen, und da wäre ich am besten auch eher vorsichtig. Am besten wäre es, bei der zuständigen ABH zu fragen, was man im Falle einer FZF angeben soll. Wahrscheinlich reicht das schweizerische Scheidungsurteil.
ABER: in Tunesien gilt er als unverheiratet, muss sich also auch cniht scheiden lassen.

Liebe Grüße

Re: In Tunesien noch ledig... #142960
10/07/2006 12:42
10/07/2006 12:42

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Zitat:
auf der geburtsurkunde musst du auf den randvermerk achten, dass bescheinigt die ledigkeit oder auch nicht
genau das was ich meinte... [Smile]
Solange auf seiner Geburtsurkunde "ledig" vermerkt ist, gilt er als ledig, egal ob er sich gerade in der Schweiz oder sonstwo sich scheiden lässt. Falls dies dort steht, ist eine Scheidung in Tunesien NICHT nötig. Es sollte das schweizerische Scheidungsurteil reichen.
Daher auch mein Rat: sich schnellstens eine Geburtsurkunde von ihm besorgen!!

Re: In Tunesien noch ledig... #142961
10/07/2006 13:02
10/07/2006 13:02

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Also meine Eheschliessung ist schon ein bisschen her........aber es wurde damals von ihm ein Ledigkeitsnachweis verlangt (nicht nur die Geburtsurkunde mit Vermerk)......
Deshalb denke ich, es ist sicherer alle Sachen ganz normal eintragen zu lassen, als sich nachher mit einer rechtswidrigen Eheschliessung rumzuplagen??!!
Und wenn Ihr sowieso noch ein bisschen Zeit habt, dann besser den "legalen" Weg gehen. Zumal man verpflichtet ist als Tunesier Eheschliessungen/Scheidungen zu melden, oder nicht?
LG Micky

Re: In Tunesien noch ledig... #142962
10/07/2006 14:15
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@ Micky: ...stimmt, man muss die Eheschließung melden. Was meinst du denn mit Anerkennen der Scheidung? Ich habe gehört es gibt eine komplett eigene Scheidung. Die Zeit ist dabei nur ein Problem. Nebenbei geht es auch ganz schön ins Geld. Hast du Erfahrung mit einer Anerkennung des Scheidungsurteils?

Re: In Tunesien noch ledig... #142963
10/07/2006 14:16
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Übrigens vielen Dank für eure Tipps und Anmerkungen!

Re: In Tunesien noch ledig... #142964
10/07/2006 15:26
10/07/2006 15:26

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Hallo Manuela,
ich bin gerade leider dabei [weinen3] .
Man benötigt ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit einer Apostille (in D bekommt man das beim Langericht)...dauert bei mir nur 4 Tage (13.-Euro) und das ganze dann in TN durch einen Anwalt eintragen lassen. Angeblich 7-14 Tage. Genau sagen kann ich es Dir erst hinterher.
LG Micky

Re: In Tunesien noch ledig... #142965
10/07/2006 15:27
10/07/2006 15:27

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......eine komplett neues Scheidungsverfahren ist also nicht mehr nötig (war früher mal so).