Zitat:
auf der geburtsurkunde musst du auf den randvermerk achten, dass bescheinigt die ledigkeit oder auch nicht
genau das was ich meinte... [Smile]
Solange auf seiner Geburtsurkunde "ledig" vermerkt ist, gilt er als ledig, egal ob er sich gerade in der Schweiz oder sonstwo sich scheiden lässt. Falls dies dort steht, ist eine Scheidung in Tunesien NICHT nötig. Es sollte das schweizerische Scheidungsurteil reichen.
Daher auch mein Rat: sich schnellstens eine Geburtsurkunde von ihm besorgen!!