Hallo Micky,

ja, die deutschen Behörden werden sicher fragen, und da wäre ich am besten auch eher vorsichtig. Am besten wäre es, bei der zuständigen ABH zu fragen, was man im Falle einer FZF angeben soll. Wahrscheinlich reicht das schweizerische Scheidungsurteil.
ABER: in Tunesien gilt er als unverheiratet, muss sich also auch cniht scheiden lassen.

Liebe Grüße