B-Ausweis ist keine granatie um in der Schweiz zu bleiben. D.H. bei Scheidung oder Kriminalität , je nachdem auch bei Sozialgeld-Bezug ( jahrelang ) kann man ausgewiesen werden, habe aber einen Freund der trotz Trennung ( wo man normalerweise gehen muss, da sich ja eine Scheidung abzeichnet ) noch bleiben kann, dies aber nur weil er auf der Arbeit dringend gebraucht wird und sein Chef ein Gutes Wort eigelegt hat und er absolut nicht straffällig hier war.
Um die AE zu erhalten muss man hier mind. 5 Jahre verheiratet sein und wenn man sich auch knapp danach scheiden lässt so ist dies auffällig und wird von der Fremdenpolizei kontrolliert ( Scheinehe um AE zu erhalten ).
So einfach wird das ganze sicherlich nicht, aber ich denke das hat alles seinen Sinn und kommt nicht von Ungefähr.
Grüsse assia