Hallo Manuela

Ich kenne keine offizielle Frist. Es hängt auch davon ab, ob er bereits eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat, oder nicht. Arbeitet er oder müsste er von der Sozialhilfe unterstützt werden.
Wenn er bereits eine Aufenthaltsbewilligung hat, dann kann er mindestens bleiben, bis diese Abläuft.

Sonst kann er ja bei der Fremdenpolizei nachfragen.

Viel Glück!