Hallo blacktears,

Zitat:
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
hier hätten wir den für dich wichtigen Abschnitt aus Claudias Text. Mußt also wie mabrouk es schrieb, möglichst bald hier einen Antrag stellen, auf Beibehaltung der dt SBS. Und bevor du drüben die SBS beantragst unbedingt einen Bescheid von hier haben.

Die dt Botschaft in Tunis schreibt:

Zitat:
Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis,
Tel.: 71-333.000, beantragt werden.
Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.
Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:
Ministère de l'Intérieur et du Développement local
Service des Etrangers
1, Avenue Habib Bourguiba
1001 Tunis
Tel.: 00216-71-333.000

Ich denke mal deine Frage nach Beschleunigung des Ganzen, kannst du nur vor Ort klären, wenn du die zuständige Stelle aufgesucht hast oder dein Hase dort angerufen hat.
Jetzt alles klar?
Gruß ines