Ein FZF Visum für Unverheiratete ist prinzipiell ein normales Besuchervisum, denn zum Zeitpunkt des Abfluges ist man ja noch NICHT verheiratet, muß also auch einen Rückflug gebucht haben (und es müssen Einladung und Verpflichtungserklärung vorliegen) - ist auch klar, denn die bloße Absicht, zu heiraten, kann jeder äußern, die ist ja nicht gesetzlich "verpflichtend" und wird erst dann Realität, wenn man im Standesamt den Ehekontrakt unterschrieben hat.
Anders sieht es aus, wenn man verheiratet ist, dann benötigt man natürlich nur den einfachen Flug und keine Einladung oder Verpflichtungserklärung.