"Doppelte Staatbürgerschaft"

Ursprünglich wollte die rot-grüne Regierung die Einbürgerung von Ausländern erleichtern, indem sie die sogenannte "doppelte Staatsbürgerschaft" ermöglichte. Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben, sollten anders als bisher ihren alten Pass behalten dürfen.

Der Zwang, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben, hat bisher viele in Deutschland lebende Ausländer davon abgehalten, sich einbürgern zu lassen. Teilweise weil damit schwerwiegende Nachteile im Heimatland - z.B. in der Frage des Erbrechts - verbunden sind, teilweise weil die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit auf unüberwindliche Hindernisse stößt. So versuchen einige Staaten, wie z.B. der Iran, eine Ausbürgerung mit allen Mitteln zu verhindern; andere, wie z.B. Afghanistan, sind aufgrund des Zusammenbruchs der staatlichen Strukturen gar nicht in der Lage, eine Entlassungsurkunde aus der alten Staatsangehörigkeit auszustellen.

Viele Ausländer schrecken auch aufgrund der Erfahrungen der deutschen Geschichte und der immer wieder aufflammenden ausländerfeindlichen Pogrome davor zurück, alle Brücken zur alten Heimat abzubrechen und den legalen Anspruch auf eine spätere Rückkehr endgültig aufzugeben.

Der geplante, bescheidene Schritt in Richtung eines modernen Staatsbürgerschaftsrechts wurde sofort aufgegeben, als die CDU in einer unverhüllt ausländerfeindlichen Kampagne gegen die "doppelte Staatsbürgerschaft" zu Felde zog und auf dieser Grundlage die hessische Landtagswahl bestritt - und gewann. Es fand sich kein einziger Politiker der rot-grünen Regierungskoalition, der dieser reaktionären Kampagne offensiv entgegengetreten wäre und den eigenen Gesetzentwurf verteidigt hätte.

Nach dem Wahlsieg der CDU zog die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zurück und übernahm stattdessen ein vom früheren rheinland-pfälzischen Justizminister Cäsar (FDP) entwickeltes Optionsmodell, wonach spätestens ab dem 23. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr möglich ist.

Das schändliche Einknicken von SPD und Grünen erhält gerade in diesen Tagen noch einen zusätzlichen bitteren Beigeschmack. Im Laufe der CDU-Finanzaffäre ist bekannt geworden, dass die Kampagne gegen den Doppelpass mit Millionenbeträgen finanziert wurde, die der Law-and-Order-Mann Manfred Kanther auf schwarzen Konten in der Schweiz und Liechtenstein gebunkert hatte.

http://www.wsws.org/de/2000/jan2000/staa-j28_prn.html