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Re: Flug mit FZF
[Re: Sunny0110]
#142731
29/11/2006 10:08
29/11/2006 10:08
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo, die Deutsche Botschaft hat damit nichts zu tun, es ist eine Entscheidung und regelung der Tunesischen Regierung. Antwort auf:
Ich frag mich halt woher weiß man das? Man hats von jemandem gehört, der hats wieder auch nur gehört etc. Woher kommt denn diese Vorschrift?!
Es gibt ein Sprichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Man kann alles buchen, spätestens wenn man an der Paßkontrolle ist und man es dort sehr ernst nimmt kann es passieren das man nicht fliegen darf. Manchmal schaut man nicht drauf, manchmal nimmt man es sehr ernst, aber woher will man wissen wie der gute Beamte an dem Tag wo man fliegen möchte entscheidet, deshalb lieber gleich alles nach Vorschrift buchen.
Tunis Air (Linienflug) + Anflughafen in Deutschland einer der 6 Internationalen Flughäfen diese sind: Berlin, Hamburg, Düsseldorf, München, Frankfurt/Main, Stuttgart. Ein Weiterflug ist dann natürlich innerhalb Deutschlands möglich.
Claudia
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Re: Flug mit FZF
[Re: Sunny0110]
#142732
29/11/2006 18:07
29/11/2006 18:07
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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DE: NW
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Ein FZF Visum für Unverheiratete ist prinzipiell ein normales Besuchervisum, denn zum Zeitpunkt des Abfluges ist man ja noch NICHT verheiratet, muß also auch einen Rückflug gebucht haben (und es müssen Einladung und Verpflichtungserklärung vorliegen) - ist auch klar, denn die bloße Absicht, zu heiraten, kann jeder äußern, die ist ja nicht gesetzlich "verpflichtend" und wird erst dann Realität, wenn man im Standesamt den Ehekontrakt unterschrieben hat.
Anders sieht es aus, wenn man verheiratet ist, dann benötigt man natürlich nur den einfachen Flug und keine Einladung oder Verpflichtungserklärung.
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