Also noch mal:
-nicht mehr als 90 Tagessätze
hier wird Geld bezahltohne Verurteilung also vom Staatsanwalt und nicht vom Gericht.(z.B: Betrug, Drogenskonsum...Schwarzarbeit....)
-Gerichtsurteil.(Tötun,Körperverletzung, Vorbestraft Drogenshandel....)
Hauptsache nicht gegen das Ausländergesetz verstossen zu haben und da sind die Gründe erwähnt.
![[hammer]](graemlins/hammer.gif)