Also noch mal:

-nicht mehr als 90 Tagessätze hier wird Geld bezahltohne Verurteilung also vom Staatsanwalt und nicht vom Gericht.(z.B: Betrug, Drogenskonsum...Schwarzarbeit....)

-Gerichtsurteil.(Tötun,Körperverletzung, Vorbestraft Drogenshandel....)

Hauptsache nicht gegen das Ausländergesetz verstossen zu haben und da sind die Gründe erwähnt. [hammer]