Der Vollständigkeit halber solltest du dann aber erwähnen, lieber Raschidi, dass diese Ehe in Deutschland keinerlei Rechtsgültigkeit hätte. Was andererseits auch gut ist, da sonst, wenn sie VOR einem rechtskräftigen Scheidungsurteil geschlossen, hier den Tatbestand der Bigamie erfüllen würde
Juristen-Gruß
Susanne