Zitat: Und wenn der Widerspruch nach der Klage dann auch abgelehnt wird
Erst den Widerspruch und dann die Klage. UM SO BESSER, da die Richter anders sehen als die Beamten zu 90% hat die Klage auch Erfolg beim Verwaltungsgericht. Nach der Verwaltungsgericht ist noch das Bundes Verwaltungsgericht. Das wird SAU TEUER für die Behörde wenn sie kein Inhalte vorlegen können (so wie bei Schnucki).
Ich führe im Moment auch ein Widerspruch gegen eine Behörde und ich weiss jetzt schon dass ich bei diesen Widerspruch kein Erfolg habe. Da die Beamten sich kennen aber ich möchte bis zum Gericht gehen. Ich warte noch ich habe Zeit und mein Unbefristet.