Das Problem ist, dass bei der FZF sowieso nur ein Verdacht auf Scheinehe bestehen kann, denn die Lebensgemeinschaft existiert ja noch gar nicht (da kann niemand zu Hause gucken, ob beide Zahnbürsten im selben Becher stehen). Und wenn der Widerspruch nach der Klage dann auch abgelehnt wird, hat man eben Pech gehabt. Das habe ich auch dem Beamten bei der Ausländerbehörde gesagt, dass man doch gar keinen Beweis erbringen kann, wenn die Ehe erst noch geführt werden soll. Darauf konnte er nur mit den Schultern zucken... [Roll Eyes]