Ich war heute Morgen auf der Ausländerbehörde und habe nach dieser Problematik gefragt. Der Mitarbeiter (sehr sachlich, aber nicht unfreundlich), hat mir gesagt, dass z.B. eine vorausgegangene kurze Ehe in Europa oder eine andere komplizierte Geschichte nicht gleich ein Problem darstellen muss. Bei einem sehr großen Altersunterschied sähe das schon anders aus (wobei er 10 Jahre nicht als sehr groß definiert hat). Er sagte mir, es sei das Beste offen und ehrlich zu reden und vor allem müsse es erkennbar sein, dass sich die Eheleute untereinander ganz gut kennen (klar, das ist alles nichts Neues). Er sagte, wenn die Klage beim Amtsgericht abgelehnt wurde, kann man dagegen noch 1x Beschwerde einlegen. Also sehr gut überlegen, welchen Anwalt man beauftragt!!!