Generell geht es jetzt darum, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Es gibt ja ein paar grundsätzliche Dinge im Gesetzbuch, die Stellung der Familie betreffend. Inwieweit die bei der bisherigen Klage benannt wurden, ist zu prüfen. Da aber die Familie unter dem besonderen Schutz des Gesetzes/der Gesellschaft steht, muss man da den Hobel ansetzen. Bissl Spitzfindigkeit und wohldosierte Dramatik, die in diesem Fall sicher auch echt ist, sollten auch eingesetzt werden. Vielleicht gibt es auch im EU-Recht Hilfestellung. Du bist ja schliesslich verheiratet und da gehört das Recht auf ein gemeinsames Leben dazu. Da Kinder mitbetroffen sind, die ihren Lebensmittelpunkt in D haben, gibt es noch mehr unwiderlegbare Punkte, warum ihr euer gemeinsames Leben HIER führen wollt. Wichtig ist hier sicher, einen Anwalt suchen der sich schwerpunktmässig mit diesen Themen befasst. Eventuell beim Amtsgericht fragen.