Ähm, die ABH müsste eine deutsche Übersetzung eigentlich in ihren Unterlagen haben, denn die Botschaft fordert die Eheurkunde zzgl. deutsche Übersetzung. Die Botschaft legalisiert doch auch dann die Urkunde. Beim Antrag auf FZF sind dann zwei Kopien der legalisierten Urkund nebst Übersetzung einzureichen. Ich weiß gar nicht was die ABH von die will.
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