Es ist definitiv erlaubt, neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Man muß nur einen Antrag auf "Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" stellen.
Warum seid Ihr dagegen? Ich denke mal einfach nur so aus Antipathie ohne nachgedacht zu haben. Für die Menschen die in Tunesien leben möchten kann doch nur vorteilhaft sein, z.B. in Erb-oder auch in Scheidungsangelegenheiten.
Mit 2 Staatsangehörigleiten lebt sich doch besser als nur mit einer.