Kommt vielleicht drauf an, ob es eine einvernehmliche Scheidung ist in der Schweiz, die Ehe kann ja nicht lang gewesen sein wenn er dort noch keinen unbefristeten Aufenthalt hat. Wenn er sein eigenes Einkommen etc. dort hat, spricht das ja für ihn. Und das das geprüft wird, na, das ist ja auch irgendwie die Aufgabe des Amtes.