Das einzige was sie unterstellen könnten das er in der Schweiz ja weniger Freiraum hätte als in Deutschland. In der Schweiz ist sein Aufenthaltsrecht nur auf die Schweiz beschränkt und in Deutschland auf die Staaten des Schengenabkommen, was größere Beweglichkeit bedeutet...
Aber das ist in meinen Augen ein bisschen unerheblich,..nicht verrückt machen.