Hat jemand von euch denn schon Erfahrungen mit einer Klage, wenn die FZF abgelehnt wird? Ich meine normalerweise müsste die Botschaft oder ALB doch dann beweisen, dass es sich um eine Scheinehe handelt, oder nicht? Der bloße Verdacht darf doch nicht ausreichen? Es kann doch nicht möglich sein, dass man dann seine ehrliche Partnerschaft nicht leben kann [nixweiss1] Und wer bezahlt die Prozesskosten, wenn man Recht bekommt? Gestern hat mir meine Freundin von so einem Fall in ihrem Bekanntenkreis erzählt. Da hat sich das Paar dann von allen möglichen Leuten mit "gutem Leumund" (Promovierte, Ärzte, Rechtsanwälte), mit denen sie befreundet waren Erklärungen oder eine Art Bürgschaft schreiben lassen, dass es sich um eine Lebensgemeinschaft und nicht um eine Scheinehe handelt. Das haben sie bei der Botschaft eingereicht und dann ein Visum bekommen. Trotzdem: Mich nacht das alles total nervös...