Es ist ein Visum zum Zweck der Eheschliessung.
Ist 3 Monate gültig.
Dies bekommt man, wenn man einen Antrag auf Familienzusammenführung zwecks Eheschliessung stellt und sämtliche geforderten Papiere einschliesslich des Termins der Eheschliessung einreicht.
Nach der Heirat muss man eine Verlängerung des Visums, bzw. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, da dieses Visum schon eine Art Aufenthalterlaubnis ist.