Seit der Auflösung des so genannten europäischen Mehrstaaterübereinkommens im Dezember 2002 (eigentlich: Überein­kommen vom 6. Mai 1963 des Europarats über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern) ist in folgenden Staaten die mehrfache EU-Staatsangehörigkeit möglich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal. In der Schweiz ist die doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls möglich. Deutsche, die zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates annehmen möchten, müssen jedoch noch immer, allerdings als reine Formsache, zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung einholen.

Ob Tunesien allerdings auf die Ablegung der deutschen Staatsangehörigkeit besteht, weiss ich nicht.