Diesen Schritt würde ich mich sehr genau überlegen. Deine Information ist nicht richtig. Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und das Heimatland niemanden aus der Staatsbürgerschaft entläßt (z.B. Tunesien). Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man jedoch abgeben und das mußt Du dann auch.
Als ich mal auf der dt. Botschaft war, war vor mir am Schalter eine "ehemals" deutsche Frau, die in genau der Situation war und ein Visum für Deutschland beantragte.
Gruß, Martina