Vollmacht wird nicht Legalisiert oder Beglaubigt.
Zitat:
Falls der Urkundeninhaber nicht selbst bei der Auslandsvertretung vorsprechen kann, etwa weil er sich in Deutschland aufhält, können Antrag und Urkunde auch übersandt werden. Der Antrag kann auch durch Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. In allen diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beigefügt werden. Hierdurch können Rückfragen der Auslandsvertretung und damit verbundener Zeitverlust vermieden werden.
![[winken1]](graemlins/winken1.gif)