@squirrel
Auf diese Seite ist alles gesagt was man braucht.
Die Standesbeamten können erzählen was sie wollen, wenn die Dokumente übersetzt und über die deutsche Konsulat ligalisiert sind dann werden sie für den Rechtsverkehr in Deutschland annerkannt nach §13 KG.
http://www.tunis.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/seite__legalisation.html ![[winken1]](graemlins/winken1.gif)