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Re: Besuchervisum ohne feste Anstellung/Sozialversicherung
#141666
23/04/2006 14:02
23/04/2006 14:02
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo, Zitat: folgendes Problem stellt sich mir: ich möchte meinen Freund für 3 - 4 Wochen nach Deutschland einladen.
Hat dein Freund überhaupt so viel Urlaubsanspruch in Tunesien?
Zitat: 1. Reicht es aus, ihm die Einladung auf deutsch handschriftlich zu schicken? Mit Dauer des Aufenthalts, etc.?
Nein du kannst keine Einladung einfach mal so mit der hand schreiben, su musst zu deiner Ausländerbehörde mit deinen Papieren und mußt dort eine Verpflichtserklärung machen, diese ist die Einladung welche dein Freund mit zur Deutschen Botschaft in Tunis nehmen muss.
Zitat: 3. Er hat keine feste Anstellung, sondern arbeitet sozusagen "auf Abruf" für eine Agentur. Es gibt jedoch keinen Arbeitsvertrag, und soweit ich weiß auch keine Sozialversicherung.
Er wird so kaum ein Visa bekommen denn diese Unterlagen muss er vorlegen:
T O U R I S T E N V I S U M (Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer) PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :
1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung)
2) 1 Foto
3) Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel
4) evtl. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt.
5) Bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug
6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
7) Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte - Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums - Urlaubsbescheinigung - Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis - Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS) - Letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen
8) Geschäftsleute/Firmeninhaber - Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt - Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen
9) Landwirte - Eigentumstitel des Grundbuchamtes - Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung
10) Renter/Personen ohne Beruf - Rentnerausweis falls vorhanden
11) Studenten/Schüler - Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung
12) Minderjährige (unter 18 Jahre) - zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, ein Elternteil sollte bei Antragstellung anwesend sein Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer Kopie vorgelegt werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums. Gebühr: 35 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld) Bearbeitungsdauer: min. 24 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf
Ohne diese Unterlagen braucht man kein Touristenvisa beantragen.
Hast du eine Arbeit hier?
Claudia
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