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Re: Keine unbefristet Aufenthaltserlaubnis, wenn Integrationskurs nicht abgeschlossen
#141631
06/06/2006 14:27
06/06/2006 14:27
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Hallo Katousti, da könntest du recht haben. Da es ja zurzeit auch eine Gesetzesinitiative gibt, in der dem Antrag auf Familienzusammenführung nur noch statt egegeben werdensoll, wenn der ausländische Ehepartner mindestens 21 Jahre alt und seine Deutschkentnisse so gut sind, dass er keinen Integartionskurs machen muss, kann es gut möglich sein, dass der besuch des Intergrationskurses dann nciht mehr Pflicht ist. ich weiß aber, von meiner ABH bzw. aus der Aufenthaltserlaubnis geht es hervor, dass zurzeit eine Pflicht zum besuch eines Integrationskurses besteht. Aber nun gut. Kommt Zeit, kommt Rat und ggf. auch die unbefristete AE.
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Re: Keine unbefristet Aufenthaltserlaubnis, wenn Integrationskurs nicht abgeschlossen
#141637
07/06/2006 10:20
07/06/2006 10:20
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Joined: Feb 2004
Beiträge: 685 DE-Zwickau TN-Den Den
Raschidi
Mitglied
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Mitglied
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Beiträge: 685
DE-Zwickau TN-Den Den
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Zitat: Da gibt es wohl schon Unterschiede...
Na LOGO gibt es Unterschied Aber bei der BEAMTEN
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