hallo ihr lieben.hab meinen schatz nochmal zum standesamt geschickt.der standesbeamte will jetzt auf einmal nur meine intern.GU+intern.EFZ mit bescheinigung+ärztl.attest.sonst nichts.ich werd trotzdem meine AB mitnehmen und falls er die doch will da übersetzen lassen.wisst ihr wie lange die AB gültig ist und die intern. GU?um nochmal auf das thema legalisation zurück zu kommen:mir wurde gesagt dass eine VORlegalisierung der papiere von der zuständigen regierungsbehörde gemacht werden muss aber eine ENDlegalisation nicht für tunesien benötigt wird.ich spreche natürlich nur von niedersachsen,denn meine freundin aus baden-würthemberg muss eine ENDleg. von der tun.botschaft in münchen machen lassen.viell aber auch nur,weil ihr standesbeamter das verlangt und sie braucht auch eine ledigkeitsbesch.