Hallo zusammen.
Das ist ein Auszug aus dem Merkblatt für Eheschlißungen.
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Eheschließung in Tunesien
Bedenken Sie vor einer Eheschließung im Ausland auch immer die güterrechtlichen Folgen! In Tunesien kann der Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden. Die in Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft (die bei keiner Vereinbarung der gesetzliche Güterstand ist) ist in Tunesien nicht vorgesehen.

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:
1) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französisch- sprachigen ergänzenden Bescheinigung (Gebühr: 30 € zum Tageskurs in Dinar)
2) Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
3) Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
4) Reisepass oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
5) oft ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
6) ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
7) Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der nicht- muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2, 3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend (siehe auch Rückseite).
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Letzte Absatz ist wichtig.
Es geht ja gerade um Punkte 2 und 3. Und ich glaube, dass Standesämte zwar unterschiedliche oder zusätzliche Untrlagen anfordern können, aber was die Beglaubigung oder Legalisation angeht, das sind ja für ganze Land gleiche Gesetzte und Anfoderungen. [daumen2]