@Yulia: Ihr müsst innerhalb der 3 Monate auf die ABH und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bei Familienzusammenführung werden immer 3 Monate zwecks Familienzusammenführung erteilt.
Dieses Visum ist schon eine Art Aufenthaltserlaubnis und dieses muss dann in D bei der ABH verlängert werden.