Informationen der Schweizer Botschaft (in Tunis) zur Heirat mit einem/r Tunesier/in:
Scheidung/Kinder
Die in der Schweiz ausgesprochene Scheidung ist nicht automatisch in Tunesien rechtskräftig. Im Prinzip muss das Scheidungsverfahren noch ein zweites Mal in Tunesien erfolgen. Das tunesische Scheidungsurteil jedoch kann über die schweizerische Botschaft im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen werden.
Das Sorgerecht für die Kinder wird im Scheidungsurteil festgehalten:
a) In Tunesien : Es kann ausnahmsweise vorkommen, dass das Sorgerecht der Kinder der ausländischen Mutter zugesprochen wird. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass sie ohne weiteres mit den Kindern aus Tunesien ausreisen kann. Sie muss über eine schriftliche Bewilligung des Vaters verfügen, auch wenn sie nicht mehr mit ihm verheiratet ist.
b) In der Schweiz : Es kommt relativ häufig vor, dass der tunesische Vater, durch das Scheitern der Ehe und das Sorgerecht der Mutter verletzt, die Kinder nach Tunesien entführt. In solchen Fällen ist die Rücknahme der Kinder durch die ausländische Mutter äusserst problematisch wenn nicht unmöglich, da die tunesische Gesetzgebung den Vater bevorteilt.
Ich denke, dass die Deutsche Rechtssprechung etwa gleich ausgelegt wird.