Nun, das tunesische Recht verlangt immer, dass der tunesische Part der Ehepartner die Scheidung in TUN nochmals durchführen lassen muss, wenn er in TUN als geschieden gelten will. Egal, ob die Ehe nach deutschem oder tunesischen Recht geschlossen wurde.
Wenn der Lebensmittelpunkt für das Ehepaar D war, kann der deutsche Part sich nach deutschem Recht in D scheiden lassen. Ist so.
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