Auf die Eingangsfrage ist es aber doch so einfach. Sie hätten dann beide in D gelebt und SIE könnte sich in D nach deutschem Recht scheiden lassen. War aber auch nicht die Frage, nach welchem Recht, sondern nur WO. In D!

Und Sajana hat völlig Recht, dass ER nach der Scheidung diese in TUN nochmal durchführen lässt, muss dann die deutsche Ex-Frau nicht wirklich interessieren.

Grüßle
[winken2]