Damit ihr hier heiraten könnt muß er ja irgendwie herkommen. Hierzu beantragt man ein Visum zur Familienzusammenführung (heißt so, obwohl man ja eigentlich noch keine Familie ist). Ist letztendlich das gleiche Visum, das er bekommt, wenn ihr in Tn heiratet und er herkommt. 
Das Visum ist 3 Monate gültig. Nach der Hochzeit muss dann nur noch die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis erhält er sofort nach der Hochzeit, da er ja dann mit einer Deutschen verheiratet ist. 
Hoffe, daß das jetzt verständlich war!?!