Ich muss gleich sagen, bin bei diesem Thema nicht sehr kompetent. Aber, bei meinem letzten Standesamtbesuch wurde die "Namensänderung" von der Standesbeamtin angesprochen. Sie meinte es nur als Tipp und nicht als eine Vorschrift, dass ich lieber sein Name nicht direkt bei der Eheschließung in T. annehmen soll, sondern lieber später in Deutschland. Als Begründung meinte sie, dass sonst Probleme bzw. große Zeitverchiebungen mit Dokumenten bei der Beantragung von Visum für Familienzusammenführung und anderen Sachen geben soll. Sie hat es mir so erklärt, dass wenn ich mit "neuem" namen nach Deutschland zurück komme, müsste ich zuerst ein neuen Pass beantragen und zu allen Ämten (wie Einwohnermeldeamt,...)laufen und dort die Namensänderung mitteilen.
Antrag auf Familienzusammenführung stellt eigentlich er mit seinen Papieren, aber die verlangen dann auch mehrere Daen von dir, unter anderem bei Ausländerbehörden. Es wird dann kein unlösbares Problem sein, nur halt es dauert alles einbisschen länger.
So viel zu Auskunft aus Standesamt. Wobei ich habe jetzt unter 50% Vertrauen, an das was dort gesagt wird. [winken3]