Hat es eine Auswirkung auf die Bestrafung, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht habe?
Bei Eintritt einer konkreten Gefährdung für Leib und Leben anderer sowie fremde Sachen von bedeutendem Wert sieht das Gesetz ein höheres Strafmaß vor (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 StGB). Dementsprechend liegen die Geldstrafen bei Ersttätern in der Regel um ein halbes bis ein ganzes Nettomonatseinkommen höher als bei "bloßer" Trunkenheit im Verkehr. Auch fällt die Fahrerlaubnissperre grundsätzlich länger aus. Ist bei dem Unfall ein anderer verletzt oder gar getötet worden, liegt tateinheitlich fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) bzw. fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vor. Auch ein solcher Umstand wirkt sich erschwerend auf die Strafbemessung aus. Ein alkoholbedingter Verkehrsunfall mit Todesfolge etwa zieht in der Regel die Verhängung einer beträchtlichen Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach sich.