Tja, können und verpflichtet sein, sind wohl zweierlei... egal.
Aber mit den Gesetzen hast du Recht, drum wird jemand, der besoffen jemand tot fährt, ja auch "nur" wegen grob-fahrlässiger Tötung, "schlimmestenfalls" Totschlags in Tateinheit mit Verkehrsgefährdung, Fahren unter Alkoholeinfluss etc. verurteilt, da zum Mord im rechtlichen Sinne der Vorsatz fehlt.
Gott sei Dank
Susanne