Belle leider kann ich dir dazu auch nicht mehr viel sagen, da ich leider hier ja keine Quellenangabe bekommen habe.

Schade eigentlich.

Da ich mich nun doch etwas näher mit diesem Beschäftigt habe hier erst mal ganz normal die Straftat die deinen Mann betrifft:

Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:

strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

Aktualisiert am: 15.04.2005 13:08:48


Punktsystem - Probezeit für Fahranfänger


Seit dem 1. November 1986 gilt für Fahranfänger die zweijährige Probezeit. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden. Die Probezeit hat sich bewährt. Bei der Risikogruppe der jugendlichen Unfallfahrer ist ein deutlicher Rückgang der Auffälligkeits- und Rückfallzahlen im Straßenverkehr erkennbar.

Junge Menschen sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung weisen sie noch immer ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Hauptursachen sind der Mangel an ausreichender Fahrerfahrung und die altersbedingt ausgeprägte Risikobereitschaft. Dabei fällt die Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen besonders ins Gewicht.

Seit dem 1. Januar 1999 gelten für den Fahranfänger individuelle Maßnahmen: die Teilnahme an Aufbauseminaren, die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und die verkehrspsychologische Beratung. Diese Hilfestellungen sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein auffälliges Verhalten überdenkt und ändert. Jährlich verlieren 20 000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.

Wenn du auf die Seite http://www.kba.de/ gehst kannst du alles finden zu dieser Angelegenheit und da dies als reine Straftat gewertet wird, dann solltest du dich wirklich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Claudia