Hallo Belle,
bis zu 30 Tagessätzen (Strafmass) kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Im Rahmen von 30-180 Tagessätzen liegt es im Ermessen der Behörde (Art der Strafe, Häufigkeit etc.).
Über 180 Tagessätzen wird grundsätzlich nicht erteilt.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen.
Gruss Micky