Die Frage hier war ja nicht, in welcher Höhe das Strafmass ausfällt, sondern ob er danach noch die Niederlassungserlaubnis bekommen kann.
Und dies ist nun mal fest geregelt.
Dass dazu die Höhe des Strafmasses bekannt sein muss, ist logisch.
Nur kann dann Belle sich schon einmal darauf einstellen ob er es bekommt oder nicht.
Wenn ein laufendes Verfahren anhängig ist, wird sowieso nicht erteilt.
Micky