Zitat:
Es besagt NICHT, dass du damit auch Grundstücksbesitzerin bist - ABER im Falle einer Scheidung kann dein Mann dieses Grundstück auch nicht einfach ohne deine Einwilling verkaufen und du kannst es zur Not auch pfänden lassen um z.B. wieder an dein Geld ranzukommen!
Das ist die Theorie, die Praxis sieht in Tunesien leider sehr sehr oft anders aus.
Da geht die Europäische Frau oft mit leeren Händen nach Hause.

Hast du selbst diese Erfahrungen schon gesammelt, oder kennst du jemanden wo dies so ohne Probleme alles ging?

Claudia