Zitat: Es besagt NICHT, dass du damit auch Grundstücksbesitzerin bist - ABER im Falle einer Scheidung kann dein Mann dieses Grundstück auch nicht einfach ohne deine Einwilling verkaufen und du kannst es zur Not auch pfänden lassen um z.B. wieder an dein Geld ranzukommen!
Das ist die Theorie, die Praxis sieht in Tunesien leider sehr sehr oft anders aus. Da geht die Europäische Frau oft mit leeren Händen nach Hause.
Hast du selbst diese Erfahrungen schon gesammelt, oder kennst du jemanden wo dies so ohne Probleme alles ging?
Claudia
Re: Ehevertrag mit mosl. Partner#140229 26/03/200617:2626/03/200617:26
Das es dort teilweise Unterschiede zwischen Theorie und Praxis ist richtig - aber leider und das muss man auch sagen, sichern sich die meisten Frauen noch nicht mal annähernd vertraglich ab - also dein Argument ist leider kein Rezept um einfach zu sagen: Ach es nützt ja doch nichts... )oftmals werden europäische Frauen von Anwälten dort vor Ort auch falsch aufgeklärt oder beraten... - leider - und haben oftmals auch kein Interesse eine europäische Mandantin korrekt mit allen Mitteln die zur Verfügung stehen vor Gericht zu vertreten...
Re: Ehevertrag mit mosl. Partner#140230 26/03/200617:3026/03/200617:30
Da gebe ich dir recht, deshalb habe ich ja auch ein Thema in diese Rubrik gestellt, wo man sich hier in Deutschland bei einem Anwalt genau auf diese Fragen eine 100 %ig sichere und rechtskräftige Antwort holen kann und sollte.
Dies kostet nicht viel weil man über den Link welchen ich rein gestellt hat, selbst entscheiden kann was die Antwort einen Wert ist und schon mit 10 € (z.B.) bekommt man eine Klasse Antwort, ich nutze dies sehr viel.