• Das Gesetz von 1998 sieht nirgendwo vor, dass die Einwilligung des Gouverneurs erforderlich ist, falls einer der Ehegatten Ausländer ist.
Immobilienerwerb
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.
Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre.
Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren.
http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.htmlDieser Punkt ist schon mal nicht so wie in deinem Artikel.
Claudia